Auto neu zulassen

Wer sein Auto neu zulassen möchte, sollte einige Dinge beachten

Die Autohersteller locken mit außerordentlichen Rabatten beim Neuwagenkauf und so manch einer kann dem nicht widerstehen und schafft sich einen Neuwagen an. Damit dieser dann auch auf den Strassen bewegt werden kann, muss der Besitzer dafür sorgen, dass man das Auto zulassen kann. Dazu benötigen Sie einige Dokumente und sollten sich im Vorfeld genau erkundigen, wo und wie Sie diesen Vorgang rasch und unkompliziert abwickeln können.

Die behördlich erteilte Erlaubnis, dass das Fahrzeug auf Deutschlands Strassen geführt werden darf, dient vor allem der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Erhebung der vorgeschriebenen Kraftfahrzeugsteuer. Außerdem können Sie damit als Fahrer bzw. Halter des Wagens eindeutig identifiziert werden. Auch wenn der Behördengang einige Zeit in Anspruch nimmt, können Sie einem langwierigen Prozess dadurch vorbeugen, dass Sie bereits alle notwendigen Dokumente vorlegen. Die Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Wohnort denn seit 01.03.2007 ist allein Ihr Hauptwohnsitz dafür entscheidend, wo Sie Ihr Auto zulassen können. Davor bestand die Möglichkeit, die Behörde am Zweitwohnsitz zu wählen.

Für einen Neuwagen benötigen Sie andere Dokumente, um Ihr Auto zulassen zu können als bei einem Gebrauchtwagen. Vor allem eine Versicherungsbestätigung ist in beiden Fällen zwingend vorgeschrieben. Auch der gültige Kfz-Brief und Ihr Personalausweis gilt für diese Vorgänge, wobei Sie als ausländischer Mitbürger Ihren Reisepass mit Meldebestätigung bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis vorweisen müssen. Für Ihren Gebrauchtwagen ist zudem eine Bescheinigung über die Abgasuntersuchung sowie eine gültige HU-Bescheinigung, also ein Zertifikat der Hauptuntersuchung durch den TÜV vorgeschrieben. Beim Neuwagen benötigen Sie lediglich den sogenannten Kfz-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II. In jedem Fall müssen Sie Ihre aktuelle Bankverbindung bekannt geben, wenn Sie Ihr Auto zulassen, damit die Behörde die Kfz-Steuer einziehen kann.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend abgemeldet haben, sollten Sie der nunmehrigen Zulassungsstelle auch die Abmeldebescheinigung vorlegen können. Wickeln Sie beide Vorgänge, also die seinerzeitige Abmeldung und die neuerliche Anmeldung im selben Zulassungsbezirk ab, ist es notwendig, das Sie auch das amtliche Kennzeichenschild vorlegen. Die Nummerntafel wird auch benötigt, wenn das Fahrzeug noch im Verkehr zugelassen ist. Haben Sie diese Dinge und Dokumente bei der Hand, ist es eine kurzfristige Behördenangelegenheit, bevor Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug im Verkehr durchstarten können.

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