„Autofahren mit Flip-Flops“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Annika K. aus Wiesbaden:
Ich habe gehört, dass es verboten ist, mit Flip-Flops Auto zu fahren und dass die Kfz-Versicherung bei einem Unfall nicht für den Schaden aufkommt. Stimmt das?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Entgegen der Meinung vieler Autofahrer gibt es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorschriften für das Schuhwerk beim Autofahren. Das heißt: Kommt ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle und trägt Flip-Flops, droht ihm kein Bußgeld. Allerdings ist die Gefahr, beim Fahren vom Pedal abzurutschen oder sich in der Fußmatte zu verhaken, mit Flip-Flops größer als mit festen Schuhen. Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Und einige Gerichte sind der Auffassung, dass die Verkehrssicherheit durch leichtes Schuhwerk leidet. Kommt es zu einem Unfall, übernimmt zwar üblicherweise die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Lässt sich jedoch nachweisen, dass der Unfall auf das Tragen von Flip-Flops zurückzuführen ist, kann die Versicherung ihre Leistungen teilweise kürzen. Auf der sicheren Seite ist, wer zum Autofahren auch im Sommer feste Schuhe trägt. Die Flip-Flops können ja im Kofferraum auf ihren Einsatz am Badesee oder im Eiscafe warten.
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Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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