Das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge

Das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge

Seit 01. Juli 2012 können in Deutschland Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse beantragt werden. Zum Beispiel können das zwei Motorräder, Pkw oder Oldtimer sein. Möglich ist unter anderem auch die Kombination Wohnmobil und PKW oder zweier unterschiedlicher Anhänger. Das Kennzeichen ist dann zwar für die beiden Fahrzeuge gültig, darf aber immer nur an einem der beiden Fahrzeug genutzt werden. Zum Beispiel muss mit diesem Kennzeichen der Besitzer eines Wohnmobils kein separates Saisonkennzeichen für die Urlaubszeit mehr beantragen und kann es auch spontan das ganze Jahr benutzen. Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig benutzt, ist dieses Kennzeichen keine alternative. Für jedes der beiden Fahrzeuge müssen Autoversicherungen abgeschlossen werden und die eVB (elektronische Versicherungsbescheinigung) von der Versicherung zusätzlich als zulässig für dieses Kennzeichen deklariert sein.

Das Wechselkennzeichen ist 6-teilig und über dem Siegel mit einem W gekennzeichnet. An jedem Fahrzeug wird vorn und hinten ein kleines Zusatzschild fest montiert. Das eigentliche Kennzeichen (Hauptkennzeichen) ist nach Bedarf auswechselbar. Zu beachten ist, dass grundsätzlich immer nur zwei Fahrzeuge mit der gleichen Fahrzeugklasse zugelassen werden und die Abmessungen für die Kennzeichen gleich groß sein müssen. Wird eines der beiden Fahrzeuge mit einem unvollständigem Wechselkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt, werden eine Busgeld-Strafe in Höhe von 50 Euro und ein Punkt riskiert. Das nicht genutzte Fahrzeug ohne Hauptkennzeichen darf auch nicht auf öffentlichen Straßen geparkt bzw. abgestellt werden. Hier kann es nicht nur zu einem Bußgeld von 40 Euro kommen, sondern zusätzlich noch der Versicherungsschutz entfallen. Das zweite Fahrzeug darf also nur auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.

Ob bei den Kosten für die Autoversicherungen der beiden Fahrzeuge gespart werden kann, ist fraglich. Auf jeden Fall lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn einige Versicherungsgesellschaften könnten durchaus günstigere Konditionen anbieten. Die KFZ Steuer muss für beide Fahrzeuge in voller Höhe gezahlt werden. Die Zulassungsgebühren belaufen sich laut ADAC etwa um die 65 Euro. Für das 6-teilige Kennzeichen selbst müssen etwa 40 Euro gezahlt werden.

Mehr Infos zum Wechselkennzeichen findet man auch unter www.kfzversicherungsvergleich.net/wechselkennzeichen.php

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