Einzelfahrerrabatt im Kfz-Versicherungsvergleich

Einzelfahrerrabatt im Kfz-Versicherungsvergleich – Autoversicherer bieten zahlreiche zusätzliche Optionen an, um ein möglichst individuell zutreffendes Angebot abgeben zu können. Eine dieser Optionen, wodurch sich Ihre Autoversicherung von anderen unterscheiden kann, ist der sogenannte Einzelfahrerrabatt. Diese Möglichkeit der Versicherung senkt zwar den jährlichen Beitrag, gewährt jedoch nur einer Person die Nutzung des versicherten Fahrzeugs.

Für Vielfahrer und Alleinstehende lohnen sich die Sonderkonditionen

Da ein Fahrzeug mit Einzelfahrerrabatt nur von einer Person genutzt werden kann, lohnt sich diese Versicherungsart in den meisten Fällen nur für jene Autofahrer, die ein eigenes Fahrzeug besitzen. Für diesen Personenkreis besteht dann die Möglichkeit, einen Zweitwagen anzuschaffen, welchen sie Freunden oder Familienmitgliedern zur Verfügung stellen können. Handelsvertreter und Vielfahrer nutzen gerne den Rabatt für den privaten Pkw oder den Firmenwagen. Dadurch ist eine nicht unerhebliche Reduktion der Kfz-Kosten möglich. Zu beachten ist, dass der Halter der das Fahrzeug anmeldet nicht unbedingt der Fahrzeugführer sein muss. Viele Versicherungen gewähren die Legitimation andererFahrer. Dadurch kann ein Unternehmer seinen Fuhrpark so versichern, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt.

Bei Nichtbeachtung der Bedingungen drohen Sanktionen

Bei einer Änderung der persönlichen Umstände, sollte bei einer Nutzung des Versicherungsgegenstand von Dritten, eine Meldung bei der Versicherung vom Versicherungsnehmer erfolgen. Dies ist in aller Regel kein Problem für die Versicherung. Der erweiterte Personenkreis wird in der Versicherungspolice vermerkt und die Konditionen werden entsprechend geändert. Wird die Meldung unterlassen und nicht eingetragene Personen bei einer Kontrolle oder einem Unfall auffällig, drohen erhebliche Strafen. Die Sanktionierung übersteigt die Erhöhung der Versicherung um ein Vielfaches.
In den AGBs der Versicherung ist die Meldepflicht bei verändertem Nutzungsverhalten des versicherten Kfz vermerkt. Im Schadensfall werden anfallende Kosten zwar erstattet, jedoch drohen im Nachhinein zum Teil immense Strafgelder aufgrund des Vertragsbruches. Ausgenommen sind davon dringende Notfälle oder kurze Probefahrten von Werkstattmitarbeitern. In diesen speziellen Fällen ist es Dritten gestattet, den Wagen auch ohne Eintragung kurzzeitig zu nutzen.

Im Einzelfall lohnt sich die spezielle Autoversicherung

Für Personen die sich sicher sind, dass keine andere Person das zu versichernde Fahrzeug führen wird, sind die Konditionen des Einzelfahrerabatt äußerst lukrativ. Auch Zweitwagenbesitzer und Vielfahrer profitieren in hohem Maße. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Personen das versicherte Kfz nutzen, ist die Versicherung umgehend zu unterrichten. Wurde dies versäumt, können bei einem Verkehrsunfall hohe Strafen und Klagen drohen. Ein geringer Aufschlag bei einer Änderung der Versicherung ist immer die günstigere Lösung.

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