ERGO Verbraucherinformation „Wenn’s kracht und scheppert…“

Was Kfz-Versicherungen im Ernstfall leisten
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Statistisch gesehen ereignet sich auf deutschen Straßen alle 14 Sekunden ein Unfall. Wer ohne eigenes Verschulden in einen Zusammenstoß verwickelt wird, erhält bei vorschriftsmäßigem Verhalten den eigenen Schaden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet. Ganz anders stellt sich die Situation hingegen dar, wenn man selbst der Verursacher ist. Was Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherungen leisten müssen und auf welche Zusatzoptionen Autobesitzer Wert legen sollten, weiß Kfz-Versicherungsexperte Frank Mauelshagen von ERGO.

Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, muss dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – denn die Gefahren im Straßenverkehr sind erheblich, und die Schadensumme kann im Falle eines Unfalls schnell die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verursachers übersteigen. Auch dann stellt die Kfz-Haftpflicht sicher, dass die Geschädigten nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben: Sie kommt für die Reparatur, den Wertverlust des Fahrzeugs sowie für die Dauer des Werkstattaufenthalts auch für einen Mietwagen auf – und sie übernimmt im schlimmsten Fall Heil- und Behandlungskosten sowie ein eventuelles Schmerzensgeld.

Rundum sicher

Der Unfallverursacher hingegen muss für seinen eigenen Schaden aufkommen – es sei denn, er verfügt über einen entsprechenden, zusätzlichen Schutz: „Eine Vollkasko-Versicherung sorgt dafür, dass auch der Unfallverursacher sich um Ausmaß und Kosten des eigenen Schadens keine Sorgen machen muss, zumindest soweit es um die Reparatur geht. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt“, weiß Versicherungsexperte Frank Mauelshagen. „Die Vollkasko-Versicherung schließt immer die Leistungen der Teilkasko mit ein, so zum Beispiel Schäden durch Diebstahl, Brand- und Wildunfälle sowie Wetterschäden wie Blitzschlag, Hagel und Überschwemmungen. Darüber hinaus bietet sie Schutz gegen mut- oder böswillige Handlungen am Fahrzeug.“ Da viele Anbieter zusätzliche Kosten für einen Mietwagen oder Umweltschäden häufig nicht abdecken, lohnt sich ein genaues Studium der Vertragsbedingungen sowie unter Umständen der Abschluss eines Zusatztarifs.
Entscheidet sich der Kunde für den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung, ist der selbst verschuldete Unfall zwar nicht abgedeckt, aber „häufig werden immerhin Glasschäden wie eine gesprungene Windschutzscheibe, ein kaputter Spiegel oder Scheinwerfer übernommen.“

Was leisten Zusatztarife?

Da hat man Jahre auf das neue Auto gespart oder die teure Finanzierung noch nicht einmal abbezahlt – und nun ist der Wagen nach einem Zusammenstoß schrottreif: Gerade die Besitzer von Neuwagen oder „jungen Gebrauchten“ profitieren im Ernstfall von einer Zusatzleistung wie der Kaufpreisentschädigung. Sollte der Wagen gestohlen werden oder einen Totalschaden erleiden, erstatten manche Versicherungen je nach Tarif den ursprünglichen Kaufpreis – und das sogar bis zu zwei Jahre nach Erstzulassung. Ähnlich vorteilhaft sind auch Tarife, die einen Ausgleich der Wertminderung im Schadenfall vorsehen. Denn trotz fachmännischer Reparatur verliert ein Unfallwagen an Wert – in welchem Umfang, das ermittelt ein Sachverständiger. Die Versicherung gleicht diesen Verlust anschließend aus. Vorteilhaft ist auch eine pauschale Schadensregulierung über den Wiederbeschaffungswert hinaus. „Eine solche Regelung kann sich gerade bei wertvollen Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind, auszahlen: Viele Vollkasko-Versicherungen ersetzen bei einem Totalschaden lediglich den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert, während der tatsächliche Schaden für den Besitzer weit höher anzusetzen ist“, so der ERGO Experte. Außerdem sollte das Leistungspaket die Übernahme der Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur, sowie den Ersatz in Mitleidenschaft gezogener Sonderausstattung und des Navigationsgeräts beinhalten.

Auch die Umwelt schützen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Umwelt. „Wer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, bei dem beispielsweise ein Baum beschädigt wurde, kann ungefähr ermessen, wie teuer die Instandsetzung von Pflanzenschäden werden kann“, weiß der ERGO Experte. Eine weitere Schnittstelle zwischen Kfz-Versicherung und Umweltschutz sind die sogenannten „Ökotarife“. Gerade Menschen, die sich vor kurzem ein besonders umweltfreundliches Auto gekauft haben oder über eine solche Anschaffung nachdenken, werden hier immer öfter mit günstigen Beiträgen belohnt. Die „grünen“ Tarife begünstigen vor allem Fahrzeuge mit einem besonders niedrigen CO2-Ausstoß. Auch wer sein Auto auf Autogas umrüstet, sollte den Umbau an seinen Versicherer melden: Nur so ist die neue Anlage auch in seine Kasko-Versicherung eingeschlossen. Höhere Beiträge hat man dadurch nicht zu befürchten: Bei einigen Anbietern winken sogar satte Rabatte, und das sowohl bei der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Kasko-Versicherung. Vom sauberen Umweltgewissen in punkto Auto profitieren damit nicht nur nachhaltig Luft und Klima, sondern am Ende sogar der eigene Geldbeutel!

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