„Führerscheinentzug wegen wiederholtem Falschparken?“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice.

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Manfred G. aus Hannover:
In meiner Straße sind selten Parkplätze frei. Jetzt wird auch noch überall gebaut. Ich parke deshalb oft im Halteverbot. Kann ich den Führerschein verlieren, wenn mich die Politessen öfter erwischen?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das Parken im Halteverbot hat in der Regel Verwarnungs- oder Bußgelder zur Folge. Riskanter wird es, wenn das Fahrzeug – etwa durch Parken in einer Kurve – ein Rettungsfahrzeug behindert. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sind acht Punkte erreicht, ist die Fahrerlaubnis weg. Der Betroffene muss den Führerschein neu beantragen. Bei einer extremen Häufung von Parkverstößen kann die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen. Verweigert sich der Fahrer oder besteht den Test nicht, ist er seinen Führerschein wegen mangelnder Fahreignung los. Eine feste Anzahl von Verstößen gibt es dabei nicht. Die Gerichte haben einen Fahrerlaubnisentzug bei 127 Verstößen in unter zwei Jahren und 300 Verstößen in drei Jahren bestätigt. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hielt 118 Verstöße in viereinhalb Jahren für ausreichend.
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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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