Grüne Kennzeichen zeigen Steuerbefreiung an

Grüne Kennzeichen zeigen Steuerbefreiung an

Nicht jedes Auto in Deutschland erhält ein grünes Kennzeichen. Es wird von den Zulassungsbehörden nur an Fahrzeuge vergeben, die von der Steuer befreit sind. Grüne Kennzeichen unterscheiden sich äußerlich nicht von einem normalen Kennzeichen. Sie bemerken den Unterschied nur durch die Schrift. Sie ist grün anstatt schwarz. Viele Menschen nehmen das beim ersten Hinschauen nicht einmal richtig wahr.

Grüne Kennzeichen für gemeinnützige Zwecke

Von der Steuer befreit werden in der Regel Fahrzeuge, die gemeinnützigen Zwecken dienen. Beispiele hierfür sind die Feuerwehr oder das Deutsche Rote Kreuz. Schauen Sie mal genauer hin, wenn Sie so ein Fahrzeug sehen. Verschiedene landwirtschaftliche Fahrzeuge verfügen ebenfalls über ein grünes Kennzeichen. Allerdings wird dies nur vergeben, wenn bestimmte Auflagen ganz genau erfüllt sind. Diese sind von Bundesland zu Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich. So gibt es in der Landwirtschaft zum Beispiel die Bedingung, dass mindestens zwei Hektar Land bewirtschaftet werden müssen. Die Gebühren für das grüne Kennzeichen sind genau so hoch wie die für das normale schwarze.

Wenn die Bedingungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, dürfen Sie ihr Fahrzeug natürlich trotzdem weiter fahren. Allerdings setzt dann das Finanzamt eine Kraftfahrzeugsteuer fest. Dann müssen Sie auch ein schwarzes Kennzeichen am Fahrzeug führen.

Die Autoversicherung muss sein

Sie erhalten ein grünes Kennzeichen nur dann, wenn Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit wurde. Die Zulassungsstelle benötigt dazu die Genehmigung vom Finanzamt. Hat Ihr Fahrzeug dann solch ein Kennzeichen erhalten, dürfen Sie es auch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Dies kann als ein Vergehen gehen bundesdeutsche Steuergesetze angesehen und auch so geahndet werden. Unwissenheit über diese Regelung schützt vor Strafe nicht. Für die Autoversicherung bedeutet das grüne Kennzeichen aber keine Befreiung. Das ist eine wichtige Tatsache, die Sie unbedingt beachten müssen. Sie nehmen am öffentlichen Straßenverkehr teil und setzten sich so allen Bedingungen aus, die dort herrschen. Die Steuerbefreiung gilt nicht als Versicherungsbefreiung.
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