Nach bestandener Führerscheinprüfung:

Das sollten Fahranfänger wissen!

Nach bestandener Führerscheinprüfung:

In Deutschland legen jährlich etwa 130.000 junge Menschen die Führerscheinprüfung ab. Aufgrund der mangelnden Fahrpraxis sind die Fahranfänger aber noch keine versierten Autofahrer. Schon kleine Fehler können bei jungen Autofahrern ein Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit oder sogar den Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Deshalb ist es für Führerscheinneulinge besonders wichtig, ihre Rechte zu kennen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V. stellt im Folgenden typische Situationen eines Fahranfängers vor rechtlichem Hintergrund dar.

Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle?
Während einer Verkehrskontrolle sollten junge Autofahrer zu jeder Zeit ruhig bleiben und sich nicht unüberlegt zu etwaigen Vorwürfen äußern. Es besteht zwar eine gewisse Auskunftspflicht, doch beschränkt sich diese lediglich auf die Angaben zur Person und die Herausgabe von Fahrzeug- und Führerschein. „Es gibt keine Vorschrift, darüber hinausreichende Angaben zu machen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten“, erklärt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) e.V.

Alkohol und Drogen am Steuer
Für Fahranfänger gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Gelangt ein junger Autofahrer mit Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle, gilt auch in diesem Fall: Schweigen ist Gold. Wer während des Kontrollvorgangs bereitwillig Auskunft über das eigene Trinkverhalten gibt, muss mit Nachteilen im Hinblick auf die Höhe des Strafmaßes rechnen. Fahranfänger sollten keine Fragen beantworten ohne zuvor einen Verkehrsanwalt befragt zu haben. Strafpunkte im Flensburger Verkehrszentralregister können durch die Hilfe eines Anwalts häufig vermieden werden.

Häufigste Unfallursachen bei jungen Autofahrern
Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes ist bei jungen Pkw-Fahrern überhöhte Geschwindigkeit die häufigste Unfallursache (19%). 11,6% der Unfälle von 18- bis 24-Jährigen werden durch Abstandsfehler, 11,1% durch Fehler beim Abbiegen und Wenden, 10,6% durch die Missachtung der Vorfahrtsregeln und 4,2% durch Alkoholkonsum verursacht.

Was tun nach einem Unfall?
Wer einen Unfall erlitten hat, sollte Ruhe bewahren und, soweit möglich, Fotos vom Geschehen machen, Zeugen ansprechen, deren Adressen und den Unfallhergang notieren, die Polizei rufen und einen Verkehrsanwalt kontaktieren. Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht: „Versicherungen zahlen nur das Nötigste. Ohne Beratung müssen Betroffene oft erhebliche Kosten tragen, Ansprüche werden häufig gar nicht ausgezahlt.“

Welche Versicherung für den Autofahrer?
Für Fahranfänger ist es dringend ratsam, eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder zu klären, ob ein Versicherungsschutz über die Eltern besteht. Junge Autofahrer sollten zudem niemals ein fremdes Fahrzeug fahren, das nicht über eine Vollkaskoversicherung verfügt. Unternimmt ein Führerscheinneuling eine Fahrt mit dem Auto der Eltern seines Freundes und verschuldet einen Unfall, haftet er allein für den Schaden. Auch eine Allgemeine Haftpflichtversicherung tritt in diesem Fall nicht ein. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. empfiehlt, unbedingt auch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Autofahrer ohne Rechtschutzversicherung haben oft große Schwierigkeiten, die ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber der Versicherung des Gegners durchzusetzen.

Verkehrsverstöße in der Probezeit
In der Probezeit, den ersten zwei Jahren nach der Führerscheinprüfung, gelten für Fahranfänger besondere Regeln. Erhebliche Verkehrsverstöße können von der Anordnung eines Aufbauseminars und einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre bis hin zur verkehrspsychologischen Beratung oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis auf
Zeit führen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen, gravierende technische Fahrzeugmängel oder Alkohol und Drogen am Steuer stehen exemplarisch für erhebliche Verkehrsverstöße und werden mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro sowie der Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar bestraft. Verkehrsanwälte versuchen in solchen Fällen, die Geldbuße so weit zu reduzieren, dass der Verstoß nicht im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und damit auch das Aufbauseminar vermieden wird.

Verkehrsanwälte für die Durchsetzung von Rechten
Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, braucht professionelle Beratung. Fahranfänger sollten beispielweise nach einem Unfall, einem erheblichen Verkehrsverstoß oder drohendem Führerscheinentzug einen Verkehrsanwalt einschalten. Dieser kann junge Autofahrer beraten, ihre Rechte in vollem Umfang durchsetzen und sie gegen unberechtigte Forderungen schützen. Nähere Informationen dazu finden Führerscheinneulinge und alle anderen Autofahrer auf www.verkehrsanwaelte.de. Seit dem 29. April 2013 geben Verkehrsanwälte auch auf Facebook Tipps zum Thema Verkehrsrecht (www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de).

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