„Pokémon Go – Gefahren im Straßenverkehr“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Teresa L. aus Hannover:
Immer mehr Fußgänger sind von ihrem Smartphone so abgelenkt, dass sie nicht auf den Straßenverkehr achten. Seitdem Pokémon Go-Spieler virtuelle Monster jagen, hat sich diese Entwicklung noch verstärkt. Gibt es für Fußgänger nicht auch Regeln zur Handynutzung, so wie für Autofahrer?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Ein Handyverbot für Fußgänger gibt es nicht. Fachleute diskutieren allerdings darüber – unter anderem, weil die Handynutzung ein Grund ist, warum Verkehrsunfälle mit Fußgängern zunehmen. Aber auch nach der aktuellen Rechtslage können Fußgänger eine erhebliche Mitschuld an einem Verkehrsunfall tragen. Gerichte prüfen sehr genau, wer in welchem Maße zum Unfall beigetragen hat. Hier haftet also nicht automatisch pauschal der Autofahrer. Überquert ein Fußgänger fernab vom Zebrastreifen oder bei roter Fußgängerampel die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten, können ihm die Richter unter Umständen grobe Fahrlässigkeit zur Last legen. Daher: Wer Monster jagen will, sollte dies lieber in Parks und Grünanlagen tun – und nicht im Umfeld befahrener Straßen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 757

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