Rabattschutz nicht mit Rabattretter verwechseln

Den Rabattschutz nicht mit dem Rabatretter verwechseln

In den letzten Jahren ist der Kampf um Autoversicherungskunden immer härter geworden. Daher bieten die Versicherer auch eine ganze Reihe zusätzlicher Versicherungsleistungen wie beispielsweise Fahrerversicherung oder Rabattschutz. Dabei ist der Rabattschutz so konzipiert, dass er einen Autoversicherungsnehmer motivieren soll, möglichst bei der Kfz Versicherung zu bleiben, mit der die Zusatzleistung geschlossen wurde. Wollen Sie sich nun ebenfalls für diesen Schutz des Schadensfreiheitsrabattes entscheiden, sollten Sie unbedingt einige damit im Zusammenhang stehende Besonderheiten bedenken.

Was ist der Rabattschutz und was der er ab?

Die Absicherung Ihres Rabattes soll verhindern, dass Sie im Schadenfall in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Das bedeutet also auch, dass Sie Ihre bis zum Schadensfall günstigere Prämie beibehalten können. Allerdings sind die Voraussetzungen als auch die Vertragsbedingungen zu dieser Leistung nicht einheitlich, sondern können je nach Versicherungsgesellschaft stark variieren. Die meisten Versicherer setzen voraus, dass Sie mindestens ins die Schadensfreiheitsklasse (SFK) 4 eingestuft sind, um in den Genuss des Rabattschutzes zu gelangen. Ebenso bestehen unterschiedliche Leistungsansprüche im Schadensfall. Einige Autoversicherer stufen Ihre SFK bei bis zu drei Schäden während eines Versicherungsjahrs nicht zurück, während andere Versicherer nur einen Schadensfall pro Versicherungsjahr akzeptieren, bei dem Sie nicht herabgestuft werden.

Zu berücksichtigende Besonderheiten je nach Kfz Versicherung

Sie müssen also unbedingt die Versicherungsvertragskonditionen studieren bzw. Ihren Versicherungsagenten befragen. Darüber hinaus sollten Sie sich im Klaren sein, dass ein späterer Wechsel – insbesondere, wenn sich tatsächlich ein Schadensfall ereignet hat – Probleme mit sich bringen kann. Denn die Rückstufung hat ausschließlich eine interne Relevanz innerhalb Ihrer Kfz Versicherung. Das heißt, in Wirklichkeit werden Sie nach einem verschuldeten Vorfall tatsächlich in der SFK herabgestuft und nur innerhalb Ihres Versicherers wird es so gehandhabt, als ob Sie keine Rückstufung erlitten hätten. Gehören Sie nun also zu den Autofahrern, die kostenbewusst die Autoversicherung relativ häufig wechseln, müssen Sie bei der Berechnung des Tarifs mit dem neuen Kfz Versicherer Ihre reale Schadensfreiheitsklasse berücksichtigen.

Nicht mit dem Rabattretter verwechseln!

Andernfalls kann es sein, dass Sie eine böse Überraschung erleben und plötzlich einen erheblich höheren Beitrag als erwartet zu bezahlen haben. Folglich kann es also nach einem Schadensfall sein, dass Sie sich dadurch an eine Gesellschaft binden. Jedoch gibt es ebenso viele Versicherungsnehmer, die ihren Versicherer niemals wechseln würden, weil sie mit den Leistungen ihrer Gesellschaft sehr zufrieden sind. Gehören Sie ebenfalls zu diesen Menschen, kann sich der Schutz Ihrer SFK also durchaus für Sie lohnen. Bitte verwechseln Sie den Schadensfreiheitsrabattschutz nicht mit dem sogenannten Rabattretter. Dabei handelt es sich um einen oft kostenlos von Kfz Versicherern angebotenen Service. Hier erfolgt zwar eine Rückstufung, allerdings erhöht sich Ihre Prämie nicht. Ab einer gewissen Anzahl erreichter SFK-Jahre ändert sich die Beitragsprämie nur alle paar Jahre. Innerhalb dieser Spanne werden Sie daher so herabgestuft, dass Sie nicht aus dieser Beitragsklasse herausfallen.

Mehr Infos zum Sparen durch den Rabattschutz unter www.kfzversicherungsvergleich.net/rabattschutz.php

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