Vorsicht – Gefährdungshaftung beim KFZ

Definition der Gefährdungshaftung beim KFZ

Im Versicherungsbereich wird in unterschiedliche Haftungsarten unterschieden. Generell ist es so, dass jeder in allen Fällen, in denen er einem Dritten ein Schaden zugefügt, haften muss. Dabei muss der Verursacher des Schadens zunächst für alle Schäden, die aus seiner Handlung entstanden sind, auch in vollem Umfang mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Haftung für die Schäden muss zunächst grundsätzlich aus dem Privatvermögen reguliert werden und das kann unter Umständen auch das künftige Vermögen betreffen. Diese Art der Haftung wird vom Gesetzgeber ganz besonders behandelt. Bei dieser Art von Haftung wird argumentiert, dass ein Schadenersatzanspruch sich allein schon aus einem bestimmten Tatbestand, einer Handlung, ergeben kann. Die Rede ist von der Gefährungshaftung, bei der ein klassisches Beispiel der Betrieb eines Fahrzeugs ist. Durch den Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr ist schon allein eine Gefährdung für andere Menschen gegeben. Somit besteht ein Risiko im Hinblick auf den Betrieb des Fahrzeugs schon daraus, dass es im Straßenverkehr zum Einsatz kommt. Da gerade bei einer solchen Haftung keine Risikoeinschätzung vorgenommen werden kann, erfolgt eine Sonderbehandlung für die Gefährdungshaftung.

Die Autoversicherung ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben, weil aus dem Betrieb des Fahrzeugs große und gegebenenfalls auch dauerhafte Schäden resultieren können. Im Gegensatz zur Kaskoversicherung handelt es sich bei der Kraftfahrzeughaftpflicht um eine Pflichtversicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Das Gesetz besagt, dass der Betrieb eines Fahrzeugs allein schon zu einer wenn auch erlaubten Gefahr führt, bei der eine entsprechende Person zwar eine erlaubte Gefahr verursacht. Für diese muss aber dennoch im vollen Umfang die Haftung übernehmen werden. Gesellschaftlich ist die Ausübung einer besonders gefährlichen Tätigkeit zwar gestattet, dennoch ergibt sich für den Ausübenden eine besondere Haftungsverpflichtung.

Damit die Autoversicherung ihre Beiträge und Risiken realistisch kalkulieren können, bestehen für die Gefährdungshaftung, also die Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmte Höchstgrenzen, was die Haftung für einzelne Schäden angeht. Sowohl die Personenschäden als auch die Sachschäden und die Vermögensschäden unterliegen bestimmten Grenzen hinsichtlich der Begleichung von Schäden. Dabei wird unterschieden, ob eine Person geschädigt wird, oder ob ein Schaden für mehrere Personen entstanden ist. Sind mehrere Personen geschädigt worden, dann wird eine erhöhte Versicherungssumme zugrunde gelegt, die allerdings wiederum unter den Geschädigten unabhängig von der Anzahl der Anspruchsteller, aufgeteilt wird.

Die Haftung aufgrund von Gefährdung betrifft zwar viele verschiedene Bereiche, allerdings ist sie im Bereich der Autoversicherung heute am populärsten. Aber auch für den Betrieb verschiedener Unternehmen, für die Haltung von Hunden oder sogar für die Verbreitung eines Produktes gilt die Gefährdungshaftung.

Wie kann man eine Gefährdungshaftung abwenden – Mehr Infos unter www.kfzversicherungsvergleich.net/gefaehrdungshaftung.php

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