Warnwestenpflicht im Winterurlaub oder den Osterferien

Warnwestenpflicht im Winterurlaub oder den Osterferien

Warnwestenpflicht im Winterurlaub oder den Osterferien

Wer seinen Winterurlaub oder die Osterferien mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen möchte, muss in einigen beliebten Reisezielen abweichende Regelungen zur Warnwestenpflicht berücksichtigen. Daher haben wir die Vorschriften der wichtigsten Reiseziele für den Winterurlaub oder die Osterferien kurz zusammengefasst.

In Deutschland gilt seit dem 01.07.2014 eine allgemeine Warnwestenpflicht für Pkw, Lkw und Busse. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste gemäß EN 471 unabhängig von der Anzahl der Insassen mitgeführt werden.

In Frankreich und Tschechien besteht eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen für alle Personen, welche das Fahrzeug verlassen. Diese Verpflichtung gilt in Frankreich auch für Motorradfahrer. Darüber hinaus besteht seit September 2008 in Frankreich eine Warnwestenpflicht für Fahrradfahrer welche nachts oder bei witterungsbedingten schlechten Sichtverhältnissen außer Orts unterwegs sind.

In Österreich müssen alle Lenker von Kraftfahrzeugen (dazu zählen auch Quads, Microcars und Zugmaschinen) eine Warnweste mitführen. Diese muss vom Fahrersitz leicht erreichbar sein und beim Verlassen des Fahrzeuges bei einer Panne oder ähnlichem angelegt werden. Es genügt daher nicht, wenn sich die Warnweste im Kofferraum befindet. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

In der Schweiz und in Polen besteht keine Warnwestenpflicht, jedoch eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer.

In Italien gilt eine Tragepflicht für alle Personen, welche bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb von Ortschaften das Fahrzeug verlassen. Diese Regelung gilt nicht für Motorradfahrer.

In Slowenien besteht die Verpflichtung zum Anlegen einer Warnweste, wenn man nach einem Unfall oder eine Panne das Fahrzeug verlässt. Eine reine Mitführpflicht besteht in Slowenien nicht. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

In der Slowakei muss eine Warnweste von Auto- und Motorradfahrern mitgeführt werden. Diese muss bei Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden.

In Schweden besteht eine Warnwestenpflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Besucher der Nordischen Ski WM in Falun müssen daher nichts berücksichtigen.

In Norwegen gilt die Warnwestenpflicht für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung. Die Warnweste muss vom Fahrersitz gut erreichbar sein und beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften getragen werden.

In Finnland gibt es lediglich eine Empfehlung zum Tragen reflektierender Kleidung oder reflektierender Streifen bei Dunkelheit für Fußgänger und somit auch Autofahrer welche das Auto bei einer Panne oder einem Unfall verlassen.

Die Regelungen zum Mitführen beziehungsweise Tragen von Warnwesten sind in den europäischen Winterurlaubszielen ähnlich und doch im Detail unterschiedlich. Grundsätzlich sollte in jedem Fahrzeug eine Warnweste gemäß EN 471 im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz – für den Fahrer gut erreichbar – vorhanden sein. Bei Urlaubsreisen mit mehreren Fahrzeuginsassen empfiehlt es sich sogar für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen und diese so zu verstauen, dass sie im Bedarfsfall aus dem Inneren des Autos erreichbar ist. Sofern man die Warnwesten im Kofferraum lagert, gefährdet man im Fall einer Panne auf einer unbeleuchteten Landstraße nicht nur sein eigenes Leben sondern auch das Leben seiner Mitfahrer, Familienangehöriger und Kinder.

Günstige Warnwesten gemäß EN 471 findet man für den privaten wie auch gewerblichen Bedarf bei Werbeartikel Dresden.

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