ARAG Verbrauchertipps zum Autofahren im Herbst

St. Martin/Laub/Sturmschäden/Nebel

Sankt Martin: Vorsicht Laternenumzug!
Der Martinstag am 11. November ist der Gedenktag des heiligen Martin von Tours. Das Datum ist von Martins Grablegung am 11. November 397 abgeleitet. Er ist einer der bekanntesten Heiligen der katholischen Kirche und wird auch in der orthodoxen, anglikanischen sowie der evangelischen Kirche verehrt. Der Martinstag ist in Mitteleuropa von zahlreichen Bräuchen geprägt, darunter das Martinsgansessen, Martinssingen und natürlich die Sankt-Martin-Umzüge. Letztere sind besonders bei Kindern sehr beliebt. Mit der selbstgebastelten Laterne geht es von Haustür zu Haustür, um ein paar Süßigkeiten oder Obst zu ersingen. Damit den Kleinen aber bei ihren Zügen durch die Straßen nichts passiert, sollten Autofahrer vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten in den nächsten Tagen vorsichtig fahren – zumal der Herbst an sich schon viele Gefahren mit sich bringt. Eine frühe Dämmerung, Nebel oder auch Regen erschweren laut ARAG Experten die Sicht und fordern von den Verkehrsteilnehmern hohe Konzentration.

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Nasses Laub – gefährlich wie Glatteis
Auch wenn der Sommer noch in mancher Erinnerung weiterlebt und der Herbst hoffentlich noch ein paar schöne Tage für uns bereithält; diese Zeit hat ihre Tücken – besonders für Autofahrer. Das vielfach auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten raten also dringend dazu, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.

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Sturmschäden am Auto
Der Sommer ist vorbei; nun drohen wieder herbstliche Gefahren. Diese drücken sich unter anderem als Sturmschäden aus, etwa wenn abgebrochene Äste auf parkende Autos fallen oder Baumfrüchte für unschöne Dellen im Blech sorgen. Schäden, die durch Äste von Bäumen an öffentlichen Straßen entstanden sind, übernimmt die Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der fragliche Baum nicht gepflegt wurde. Kommunen haben aber die Pflicht, Bäume zweimal im Jahr auf deren Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte der Ast von einem kranken Baum gefallen sein, hat der Baumeigentümer folglich seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und muss zahlen. Ansonsten zählen Schäden durch gesunde abgebrochene Äste zum „naturgegebenen Lebensrisiko“ und werden nicht übernommen. Dies gilt auch für schädigende Baumfrüchte aller Art. Die Kommunen sind weder verpflichtet Warnschilder aufzustellen, noch für Schäden durch fallende Kastanien oder Eicheln aufzukommen.

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Wie man sich bei Nebel am besten verhält
„Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur“. So romantisch wie im Gedicht von August Freudenthal kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. ARAG Experten erinnern deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.
– Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.
– Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.
– Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
– Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und Gegenverkehr blenden kann.
– Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.
– Nebelschlussleuchten, erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.
– Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
– Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.
– Sichtweiten unter 50 Meter! Hier kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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