Gemeinden dürfen eine Benutzungspflicht für Radwege verhängen, wenn eine Nutzung der Straßenfahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer gemeinsam zu gefährlich wäre. Wie die D.A.S. mitteilt, darf die Benutzungspflicht sich einem aktuellen Urteil des Bayerischen VGH zufolge auch auf kurze und schmale Radwegstrecken beziehen.
(Az. 11 B 08.1892)
Hintergrundinformation:
Gemeinden können durch die Aufstellung von Verkehrsschildern eine Benutzungspflicht für Radwege verhängen.… mehr “Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht”