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Autoschlüssel darf in Kinderreichweite liegen

Eltern minderjähriger Kinder dürfen in der eigenen Wohnung den Autoschlüssel auf der Flurkommode liegen lassen. Sie müssen nicht damit rechnen, dass sich ein Kind Schlüssel und Fahrzeug aneignet und damit Schäden verursacht. Wie die D.A.S. unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hagen mitteilt, gilt das Verhalten der Eltern nicht als grob fahrlässig.
AG Hagen, Az. 140 C 206/12

Hintergrundinformation:
Im Vertrag einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind sogenannte Obliegenheiten geregelt, die der Versicherungsnehmer beachten muss. Missachtet er diese Pflichten, kann seine Versicherung im Schadensfall von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Zusätzlich hängt die Zahlungspflicht der Versicherung auch davon ab, wer zum Unfallzeitpunkt gefahren ist: So können z. B. alle Fahrer über 25 Jahre in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein oder nur der Versicherungsnehmer selbst. Der Fall: Ein noch minderjähriger Junge hatte festgestellt, dass seine Eltern den Autoschlüssel offen auf der Flurkommode hatten liegen lassen. Er nahm den Schlüssel und unternahm eine Spritztour im elterlichen Wagen, wobei er einen Freund fahren ließ. Auch dieser hatte keine Fahrerlaubnis. Bei einem Spurwechsel kollidierte der PKW mit einem Mercedes. Zunächst bezahlte die Kfz-Haftpflichtversicherung des „ausgeliehenen“ PKW den Schaden. Diese verlangte jedoch das Geld vom Unfallfahrer selbst zurück. Zwar waren auch fremde Fahrer des betreffenden Fahrzeugs versichert – aber nur, wenn sie eine Fahrerlaubnis besaßen. Der Unfallfahrer weigerte sich jedoch, für den Schaden einzustehen: Der Vater seines Freundes müsse den Schaden tragen, da er den Schlüssel auf der Kommode habe liegen lassen. Er habe für den minderjährigen Sohn einen Anreiz geschaffen, mit dem Auto auf Tour zu gehen. Dies sei grob fahrlässig und eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung. Das Urteil: Das Amtsgericht Hagen lehnte der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge diese Argumentation ab. Ohne besondere Anhaltspunkte dürfen die Eltern jugendlicher Kinder demnach davon ausgehen, dass diese nicht ohne Erlaubnis ihr Auto benutzen – speziell dann, wenn die Kinder keinen Führerschein haben. Es sei nicht fahrlässig gewesen, den Schlüssel auf die Kommode zu legen.
Amtsgericht Hagen, Urteil vom 24.04.2013, Az. 140 C 206/12

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