Pedelecs – nicht nur für Rentner
Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb werden immer beliebter: Alleine im letzten Jahr gingen hierzulande über 200.000 der trendigen „Hybrid-Drahtesel“ über die Ladentheke. Besonders beliebt unter den verschiedenen Modellen sind dabei die so genannten „Pedal Electric Cycles“, kurz Pedelecs. „Das sind Fahrräder, bei denen ein bis zu 250 Watt starker Elektromotor unterstützend hinzugeschaltet werden kann. Der Fahrer muss jedoch gleichzeitig in die Pedale treten, sonst schaltet der Motor ab“, so die Experten von ERGO. Erreicht das Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h, wird der elektrische Zusatzantrieb ebenfalls abgeriegelt. Wer schneller fahren möchte, ist wie beim klassischen Drahtesel auf reine Muskelkraft angewiesen. Verkehrsrechtlich gelten langsame Pedelecs als Fahrräder. Das bedeutet: Man benötigt weder einen speziellen Führerschein noch eine Zulassung. Eine Helmpflicht besteht ebenso nicht. „Langsame Pedelecs müssen nicht zwingend versichert werden. Verursacht man beim Fahren einen Schaden, etwa an einem fremden Auto, zahlt sich eine private Haftpflichtversicherung aus, die den finanziellen Schaden in der Regel übernimmt“, wissen die ERGO Experten und ergänzen: „Gegen Diebstahl sollte man sich jedoch versichern, denn die Elektrofahrräder sind alles andere als günstig. Dies ist über eine Hausratversicherung möglich.“
Quelle: ERGO
Schnelle Pedelecs – fast schon ein Mofa
Wer mit seinem Elektro-Drahtesel besonders flink unterwegs sein möchte, für den könnte ein so genanntes „Schnelles Pedelec“ die richtige Wahl sein. Der bis zu 500 Watt starke Motor schaltet erst bei stattlichen 45 km/h ab. „Schnelle Pedelecs sind deshalb vor dem Gesetz keine Fahrräder mehr. Sie gelten als ‚Kleinkrafträder mit geringer Leistung‘ und erfordern in der Regel eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen anderen geeigneten Führerschein“, so die Kfz-Experten von ERGO. „Wer ein solches Elektrofahrrad fahren möchte, muss also mindestens 15 Jahre alt sein.“ Hinzu kommt: Schnelle Pedelecs benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen zugelassen werden. Auch ein so genanntes Versicherungskennzeichen ist Pflicht: Es ist bei Versicherern wie ERGO erhältlich und beinhaltet eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das motorisierte Zweirad. Für einen geringen Aufpreis können Elektroradler zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen: Dann ist das Gefährt unter anderem auch gegen Diebstahl versichert. Übrigens: Eine Helmpflicht besteht auch bei schnellen Pedelecs nicht, Fahrradwege sind innerorts jedoch tabu – wenn nicht ein Schild darauf hinweist, dass dort auch Mofas fahren dürfen.
Quelle: ERGO
E-Bikes – erste Wahl für Tretfaule
E-Bikes können, anders als Pedelecs, alleine mit Motorleistung gefahren werden. Der maximal 500 Watt starke Antrieb beschleunigt das Gefährt ohne Hilfe des Fahrers auf bis zu 20 km/h. Wer schneller fahren will, muss in die Pedale treten. Verkehrsrechtlich gelten E-Bikes, genau wie schnelle Pedelecs, als „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“; und unterliegen dementsprechend den gleichen Auflagen. Die Kfz-Experten von ERGO empfehlen, bei E-Bikes über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken: „Diese Elektrofahrräder können sehr teuer sein. Deshalb sollte man sie unbedingt gegen Diebstahl versichern. Zudem schützt eine Teilkaskoversicherung auch gegen Brand, Unwetterschäden, Glasbruch und Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haarwild entstehen.“
Quelle: ERGO
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