„Lautstärkeregelung bei Neuwagen“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Bettina H. aus Sinsheim:
Ich habe gehört, dass es 2016 für Neuwagen eine Lautstärkeregelung geben soll. Wie laut darf ein neues Fahrzeug dann noch sein? Betrifft die Regelung auch ältere Kraftfahrzeuge?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Der Grenzwert für neue Pkw liegt seit der letzten Anpassung der Lautstärke 1996 bei 74 Dezibel. Um die gesundheitsschädliche Lärmbelastung in Städten zu verringern, soll die Lautstärke von Kraftfahrzeugen Schritt für Schritt weiter herabgesetzt werden. Dabei richtet sich die maximale Lautstärke nach der Art des Fahrzeugs und nach dem Verhältnis von Motorleistung und Gewicht. So dürfen sich zum Beispiel schwere und stark motorisierte Pkw und Geländewagen etwas mehr Lautstärke erlauben. Für die Reduzierung hat das Europäische Parlament einen Drei-Phasen-Plan vorgesehen. Für die meisten Pkw gilt: Ab 1. Juli 2016 sollen neu auf den Markt kommende Fahrzeugmodelle eine maximale Lautstärke von 72 Dezibel aufweisen, vier Jahre später nur noch 70 Dezibel. Ab 1. Juli 2024 gilt ein Maximalwert von 68 Dezibel. Die letzten beiden Stufen gelten um zwei Jahre zeitversetzt für alle neu zugelassenen Autos. Diese müssen also ab 1. Juli 2022 einen Maximalwert von 70 Dezibel und ab 1. Juli 2026 von 68 Dezibel einhalten. Neuwagenkäufer können aufatmen, denn für die Einhaltung der Richtlinien sind die Hersteller verantwortlich. Und: Ältere Fahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen. Generell kann aber die Polizei Fahrer auffällig lauter Autos, egal ob alt oder neu, dazu auffordern, das Kraftfahrzeug bei einer Prüfstelle vorzustellen. Sie kann anordnen, die Ursache des Lärms zu beheben und das Auto anschließend erneut vorzustellen. Bei Hybrid- und Elektroautos gilt hingegen: Weil sie gerade bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise sind, soll ein akustisches Warnsystem ab 1. Juli 2019 (neue Fahrzeugmodelle) beziehungsweise ab 1. Juli 2021 (alle Neuzulassungen) verpflichtend sein. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer die Elektroautos besser hören.
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Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 43.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2014 nahm ERGO 18 Mrd. Euro an Beiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen in annähernd gleicher Höhe. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

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