Neues Verpackungsgesetz: kompaktes Wissen auf der Automechanika

– alles wissen rund um die Registrierung
– Fallstricke beim Verpackungsgesetz kennen

Neues Verpackungsgesetz: kompaktes Wissen auf der Automechanika

Referent Oliver Kanz von Partslife (Bildquelle: Foto: Partslife)

Ab dem 1.1.2019 wird es ernst: jeder, der verpackte Waren an private Endverbraucher abgibt, muss sich vorab registrieren. Dazu bieten die Umweltmanager von Partslife während der Automechanika in Frankfurt kompakte Informationsveranstaltungen an. So erfahren Profis aus Industrie und Handel schnell alle relevanten Fakten rund um das Verpackungsgesetz. Interessierte können zwischen drei Terminen am 13. September wählen. Die Veranstaltungen starten in Halle 4.C, Raum Consens um 10.00, 10.45 und 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Selbstverständlich werden die Referenten Oliver Kanz und Dr. Philipp Beck auch alle Fragen der Teilnehmer kompetent beantworten. Interessierte Journalisten können gern an den Veranstaltungen teilnehmen.

Partslife auf der Automechanika: Foyer Halle 4.1 | Stand FOY05

Viel Unsicherheit rund um das Verpackungsgesetz

Im Moment beobachtet man bei Partslife große Verunsicherung rund um das Verpackungsgesetz. Und genau da möchte man ansetzen. Die Spezialisten werden auf der Automechanika über den aktuellsten Stand der Dinge informieren. So tragen sie dazu bei, dass alle, die verpackte Waren in Umlauf bringen, auch wissen, was zukünftig zu tun ist.

Mehr Transparenz durch zentrale Stelle

Die zentrale Stelle Verpackungsregister soll in Zukunft sicherstellen, dass alle betroffenen Unternehmen für die Erfassung und die Verwertung ihrer Verpackungen bezahlen. Das wurde nötig, weil in der Vergangenheit einige schwarze Schafe ihre Lizenzgebühren für die so genannten Dualen Systeme nicht geleistet hatten. Über die Hintergründe informiert ein Film der zentralen Stelle, den Interessierte im Internet abrufen können: https://youtu.be/M6O67ZpzI6c.

Für Unternehmen wird es in Zukunft zunächst auf zwei Dinge ankommen: erstens müssen sie sich als „Erstinverkehrbringer“ von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren. Und zweitens werden sie selber direkt an die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ melden müssen, wie viele dieser Verpackungen sie tatsächlich in Umlauf gebracht haben.

Partslife steht allen Marktteilnehmern des automotive Aftermarkets gern für Fragen und Auskünfte rund um das neue Verpackungsgesetz zur Verfügung. Ansprechpartner dazu ist Projektmanager Oliver Kanz, der sowohl telefonisch unter +49 174 2363082 und per E-Mail an okanz@partslife.de für alle Fragen da ist.

Bildquelle: Foto: Partslife

Über Partslife

Partslife ist eine Initiative des freien Kfz-Teilemarktes mit mehr als 50 vertraglich gebundenen Systempartnern aus Industrie und Handel. Das Unternehmen übernimmt Verantwortung im Entsorgen und Verwerten der Produkte sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aus der Altfahrzeugverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Werkstattentsorgung: In Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben (Efb) koordinieren wir flächendeckend für 11.000 Werkstätten die Abholung und Entsorgung von Werkstattabfällen jeder Art.

Verpackung: Wer Produkte herstellt und vertreibt, muss laut Verpackungsverordnung für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verkaufsverpackungen sorgen. Speziell für die Kfz-Branche hat Partslife für Hersteller und Verkäufer die Branchenlösung PVS entwickelt.

Arbeitsschutz: Partslife garantiert die rechtskonforme, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in der Werkstatt und berät umfassend zu Gefährdungspotentialen.

Energie: Partslife kümmert sich um eine ganzheitliche Energieberatung: Beleuchtung, Heizung und Regelungstechnik. Der Kunde erhält nach der Analyse einen detaillierten Bericht, praxisnah und mit konkreten Tipps zur Umsetzung.

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