Sturmschäden am Auto – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wer haftet, welche Versicherung zahlt und wie sich Kfz-Besitzer vor Sturmfolgen schützen

Sturmschäden am Auto - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Herbststürme führen häufig zu hohen Schäden an Häusern und Autos. (Bildquelle: ERGO Group)

Färben sich die Blätter an den Bäumen langsam rot, orange und gelb, beginnt auch wieder die Zeit der Herbststürme. Starke Windböen und Co. führen dann nicht nur zu einer Sturmfrisur, sondern können auch für schwere Schäden sorgen. Besonders parkende Autos sind durch herabfallende Äste, umknickende Bäume oder vom Wind verwehte Müllcontainer einigen Risiken ausgesetzt. Wie Kfz-Besitzer ihren Wagen vor Sturmfolgen schützen können, was für die Haftung gilt und welche Versicherung für Schäden aufkommt, erläutert Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.

Auto vor Sturmschäden schützen

Heftige, orkanartige Stürme sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr und führen häufig zu hohen Schäden. Aber nicht nur Häuser, auch Autos bleiben bei einem Unwetter nicht verschont. Besonders groß ist der Ärger, wenn herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume dafür sorgen, dass der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist. „Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Autofahrer ihren Pkw bei einem aufziehenden Sturm am besten in einer Garage parken. Ist das nicht möglich, ist es sinnvoll, den Wagen abseits von Bäumen abzustellen“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er rät zudem, die Unwetter- und Orkan-Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen, da diese frühzeitig vor drohenden Wettergefahren warnen. Um das Auto vor herumfliegenden Gegenständen oder Ästen vom eigenen Grundstück zu schützen, ist es außerdem sinnvoll, bewegliche Sachen zu sichern und Bäume, Dächer und Co. regelmäßig zu kontrollieren.

Auf die Windstärke kommt es an

Muss das Auto aufgrund eines Sturmschadens in die Werkstatt, kann das schnell teuer werden. Ob die Kfz-Versicherung für die Kosten aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Die Teilkaskoversicherung zahlt meist ab Windstärke 7 für Schäden durch „unmittelbare Sturmeinwirkungen“ an geparkten, haltenden oder fahrenden Autos. Wann genau die Teilkaskoversicherung Sturmschäden übernimmt, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen“, erklärt der Kfz-Experte. Eine Vollkaskoversicherung leistet hingegen auch bei niedrigeren Windstärken. „Kommt es unterwegs zu einer Kollision, beispielsweise mit einem umgestürzten Baum, der bereits auf der Straße liegt, ist der Schaden nur mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, da es sich hierbei um einen Unfall handelt“, ergänzt Schnitzler.

Haftungsfrage klären

Aber auch Autobesitzer, die keine Kaskoversicherung haben, können auf Leistungen hoffen, wenn jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist. „Beschädigt beispielsweise ein umgestürzter Baum den parkenden Wagen, weil Hauseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, müssen diese haften“, so der ERGO Experte. „Denn sie sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zum Schutz Dritter zu veranlassen und ihr Grundstück so zu sichern, dass keine Gefahr davon ausgeht.“ Das schließt zum Beispiel auch die Sicherung von Müllcontainern ein. Für Werbetafeln, Straßenschilder, Parks, Baustellen und Co. liegt die Haftung bei den jeweiligen Firmen oder der Gemeinde. „Wichtig: Geschädigte können nur mit Geld rechnen, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht eingehalten wurde“, erklärt Schnitzler. „Das ist meist vom Einzelfall abhängig und für Kfz-Besitzer oft schwierig zu beweisen.“

Schäden umgehend melden

Wer nach einem Sturm Dellen oder gesprungene Scheiben an seinem Pkw vorfindet, sollte diese umgehend bei seiner Versicherung melden. Dafür ist es wichtig, alle Schäden detailliert zu dokumentieren – am besten mit Fotos. „Ist jemand anderes der Verursacher, ist es außerdem sinnvoll, Beweise zu sichern und wenn möglich Zeugen zu finden“, so der Kfz-Experte von ERGO. Zur Ermittlung der Schadenhöhe schicken Versicherungen dann häufig einen Gutachter. Schnitzler rät, dessen Einschätzung abzuwarten, bevor das Auto in die Werkstatt kommt. Er empfiehlt zudem, auch beschädigte Gegenstände, etwa einen abgerissenen Seitenspiegel, nicht vor der Schadenregulierung zu entsorgen.

Unterwegs während eines Sturms

Am sichersten ist es, das Auto während eines Sturms nicht zu bewegen. „Lässt sich eine Fahrt nicht vermeiden oder braut sich währenddessen plötzlich ein Unwetter zusammen, sollten Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren, um eine bessere Bodenhaftung zu haben“, weiß der Kfz-Experte. „Besondere Vorsicht gilt auf Brücken sowie beim Überholen von Lastwagen und Bussen, denn hier können schnell heftige Böen auftreten.“ Beim Vorbeifahren ist es sinnvoll, darauf zu achten, ausreichend Abstand zu lassen. Erfasst eine Windböe den Wagen, rät Schnitzler, Ruhe zu bewahren und kontrolliert gegenzulenken, um in der Spur zu bleiben.

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Über die ERGO Group AG

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