„Tuning von Mopeds und Rollern“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Brigitte H. aus Neustadt:

Mein Sohn ist 16 Jahre alt und hat einen Führerschein der Klasse AM. Er will seinen Motorroller tunen, um schneller fahren zu können. Ist das erlaubt?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Ein Führerschein der Klasse AM erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer Leistung von 4 KW bei Elektromotoren. Leistungsstärkere Fahrzeuge sind nicht drin. Wer seinen Roller so umbaut, dass er schneller fährt, als es der Führerschein erlaubt, begeht eine Straftat – das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darauf stehen nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wichtig: Veränderungen wie das Entfernen der elektronischen Drosselung an einem Roller können sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis droht ein Bußgeld von 50 Euro. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit etwa durch ein für die Motorleistung zu schwaches Bremssystem sind es 90 Euro und ein Punkt. Kommt es zu einem Unfall, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Haftpflichtversicherung des Halters wird zwar den Schaden des Unfallgegners zahlen. Doch sie kann den Halter für einen Teil des Schadens in Regress nehmen.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.089

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Group“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de