Verkehrsrecht – ein Buch mit sieben Siegeln?

Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
Verkehrsrecht - ein Buch mit sieben Siegeln?

„Grau ist alle Theorie“ – das gilt umso mehr, je länger die Führerscheinprüfung schon zurück liegt. Schnell gerät das regelgerechte Verhalten in nicht alltäglichen Verkehrssituationen in Vergessenheit. Hinzu kommen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), etwa neue Schilder oder Zeichen, die selbst erfahrene Autofahrer vor Probleme stellen können. Wer sich am Steuer falsch verhält, dem drohen nicht nur empfindliche Bußgelder und die gefürchteten „Punkte in Flensburg“. Im schlimmsten Fall gefährden unkundige Autofahrer auch andere Verkehrsteilnehmer. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt über das richtige Verhalten in besonderen Verkehrssituationen auf.

Die Rettungsgasse – Platz machen für Einsatzfahrzeuge
Stockt auf mehrspurigen Autobahnen und Straßen außerorts der Verkehr oder entsteht ein Stau, so müssen Autofahrer sofort eine Rettungsgasse bilden – nicht erst dann, wenn etwa ein Krankenwagen im Rückspiegel auftaucht. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. „Dadurch soll eine Durchfahrt für Feuerwehr, Polizei und andere Einsatzfahrzeuge geschaffen werden; in Deutschland zwischen der linken und der angrenzenden Fahrspur – im Ausland gelten teilweise andere Regelungen“, weiß Dr. Daniel Rohlff, Rechtsexperte der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn: Einsatzfahrzeuge mit angeschaltetem Blaulicht und Martinshorn besitzen ein so genanntes Wegerecht. Daher muss ihnen sofort Platz gemacht werden. Dabei ist es sogar erlaubt, kleinere Verkehrsverstöße zu begehen. So dürfen Verkehrsteilnehmer etwa auf einen Gehweg fahren oder eine rote Ampel überqueren. Voraussetzung ist allerdings, dass niemand dabei gefährdet wird. Wer Polizei und Co. im Einsatz behindert, dem droht mindestens eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, verbunden mit einer Geldbuße.

Richtiges Verhalten im Kreisverkehr
Obwohl Kreisverkehre heutzutage keine Besonderheit mehr darstellen, wissen viele Fahrzeuglenker nicht, wie sie sich beim Befahren eines „Kreisels“ richtig verhalten sollen. Wann muss geblinkt werden? Und wer hat Vorfahrt? „Im Kreisverkehr fahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt, wenn an der Einmündung das Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ unter dem Zeichen „Vorfahrt gewähren“ angebracht ist. Ist die Einfahrt nicht beschildert, gilt „rechts vor links“ – und der im „Kreisel“ Fahrende muss warten“, erklärt Dr. Rohlff. Das Blinken ist beim Einfahren in einen ausgeschilderten Kreisverkehr in Deutschland verboten. Auch bei nicht ausgeschilderten Kreisverkehren bzw. einfachen Rondellen in Wohngebieten hat es sich eingebürgert, dass beim Einfahren nicht geblinkt wird. Wer aber einen Kreisverkehr verlässt, muss laut Straßenverkehrsordnung den Fahrtrichtungsanzeiger zwingend setzen: „Achten Sie darauf, dies nicht zu früh zu tun. Ansonsten besteht die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu verunsichern. Es sollte immer ersichtlich sein, welche Ausfahrt Sie nehmen möchten“, so der Rat des D.A.S. Experten. Einige Dinge, die auf normalen Straßen erlaubt sind, dürfen Fahrzeuglenker im Kreisverkehr nicht: So verbietet die Straßenverkehrsordnung, im „Kreisel“ zu halten, rückwärts oder links herum zu fahren. Wer unnötigerweise mehrere Runden dreht, verstößt ebenso gegen geltendes Verkehrsrecht. Genauso wenig ist es gestattet, die Mittelinsel zu überqueren; hiervon ausgenommen sind jedoch Fahrzeuge, die wegen ihrer Abmessungen den Kreisverkehr nicht korrekt befahren können, etwa lange Lkws.

Bei Rot abbiegen – der Grünpfeil
An vielen Ampelanlagen findet sich der so genannte „Grünpfeil“ – ein Verkehrsschild mit einem rechtsgerichteten grünen Pfeil auf schwarzem Grund, angeordnet auf Höhe des roten Lichtzeichens der Ampel. Es erlaubt Fahrzeuglenkern, auch bei Rot rechts abzubiegen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: „Sie müssen sich auf der rechten Fahrspur befinden und Ihr Auto anhalten, bevor Sie abbiegen – wie bei einem Stoppschild“, weiß der D.A.S. Experte: „Zudem dürfen Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Schauen Sie sich gewissenhaft um und achten Sie auch auf Fußgänger, bevor sie weiterfahren.“ Eine Abbiegepflicht an Ampelanlagen mit Grünpfeil besteht laut Straßenverkehrsordnung jedoch nicht, das Warten vor einer roten Ampel mit Grünpfeil gilt daher nicht als Verkehrsbehinderung. Übrigens: Nicht zu verwechseln mit dem Grünpfeil ist der „Grüne Pfeil“; bei letzterem handelt es sich um das pfeilförmige grüne Lichtzeichen einer Ampel, das den Verkehr in eine bestimmte Richtung freigibt.
Weitere Informationen zum Thema „Verkehrsrecht“ bietet die Webpage http://www.das-rechtsportal.de/recht/verkehrsrecht/default.htm

ERGO Expertentipp:
Auch vorbildliche Autofahrer können sich nie sicher sein – ein Unfall ist schneller passiert als gedacht. Ist der auch noch selbstverschuldet, zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Die Reparaturkosten für das eigene Auto übernimmt eine Vollkaskoversicherung. Versicherungsnehmer können hier in der Regel aus verschiedenen Tarifen wählen und entscheiden, welche Schäden abgesichert sein sollen. Die Kfz-Experten der ERGO ergänzen: „Dabei ist zu beachten: Je neuwertiger das Fahrzeug, desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz sein.“
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Kurzfassung:
Rettungsgasse, Kreisverkehr und Grünpfeil
Wichtige Tipps zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr

„Grau ist alle Theorie“ – umso mehr, wenn die Führerscheinprüfung schon länger zurückliegt. Da gerät das richtige Verhalten in nicht alltäglichen Verkehrssituationen schnell in Vergessenheit. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt deshalb konkrete Tipps. Probleme bereitet etwa häufig die richtige und rechtzeitige Bildung einer Rettungsgasse: Sie soll auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften bei stockendem Verkehr und Stau zwischen der linken und der angrenzenden Spur eine Durchfahrt für Krankenwägen, Polizei und andere Einsatzfahrzeuge schaffen. Die Gasse muss gebildet werden, sobald es sich staut – nicht erst dann, wenn das erste Blaulicht im Rückspiegel auftaucht. Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn haben Vorrang. Damit für sie die Bahn schnell frei wird, dürfen Fahrzeuglenker sogar kleinere Verkehrssünden begehen und etwa auf den Standstreifen fahren. Viele Fahrzeuglenker sind auch im Zweifel, wie sie sich beim Befahren eines Kreisverkehrs korrekt verhalten: Ist an der Einfahrt das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über dem Zeichen „Kreisverkehr“ angebracht, haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Ist nichts ausgeschildert, gilt „rechts vor links“. Geblinkt wird nur beim Ausfahren aus dem „Kreisel“. Halten, Rückwärts- und Linksherum-Fahren sind verboten, genau wie das Überqueren der Mittelinsel. Immer mehr gewöhnen sich Autofahrer inzwischen an den so genannten „Grünpfeil“ an Ampelanlagen. Er erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot – aber nur, wenn das Fahrzeug sich auf der rechten Spur befindet, der Fahrer vor dem Abbiegen kurz anhält und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Weitere Informationen zum Thema „Verkehrsrecht“ bietet die Webpage http://www.das-rechtsportal.de/recht/verkehrsrecht/default.htm
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Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

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